Schießstand 25 Meter

Auf diesem Schießstand darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen geschossen werden:

Zugelassen E0:bis 2500 Joule Mündungsenergie
Zugelassene Munition:Vollmantel, Teilmantel
Drehscheibenanlage:Ja
Begehbar:nein
Standgebühr für Nichtmitglieder:8 Euro

Kurzwaffen (Pistole und Revolver)
Bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse bis 2500 Joule.

Unterhebel-Repetiergewehre mit Kurzwaffenmunition
bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse bis 2500 Joule.

Die zugelassenen Kaliber müssen den in Tabelle 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr.38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen.

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern, Leuchtspur, Schrot oder Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.

Schießstand 50 Meter

Auf diesem Schießstand darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen geschossen werden:

Zugelassen E0:bis 7000 Joule Mündungsenergie
Zugelassene Munition:Vollmantel, Teilmantel
Begehbar:nein
Zuganlage:50 m
Standgebühr für Nichtmitglieder:15 Euro

Langwaffen mit bis zu einer max. Bewegungsenergie der Geschosse von 7000 Joule.

Die zugelassenen Kaliber müssen den in Tabelle 3 und 4 der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition i.d.F der Bekanntmachung vom 10.01.2000, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr.38a vom 24.02.2000, aufgeführten entsprechen.

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern, Leuchtspur, Schrot oder Brandsätzen sowie sonstiger pyrotechnischer Munition ist verboten.

Schießstand 10 Meter

Auf diesem Schießstand darf gemäß Erlaubnisbescheid der waffenrechtlich zuständigen Behörde nur mit folgenden Waffen geschossen werden:

Zugelassen E0:Luftdruck, Co² und Federdruckwaffen mit einer max. Bewegungsenergie bis 7,5 Joule
Zugelassene Munition:Diabolo 4,5 mm
Begehbar:nein
Zuganlage:10 m
Standgebühr für Nichtmitglieder:2 Euro
Nach oben scrollen